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Vorarlberg: "Bestes Stück" sorgt für Strafprozess

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Junger Mann klagte Kolleginnen sein Leid wegen Übergröße, danach hatte er ein Verfahren am Hals.

Von Christiane Eckert

Der junge Mann hilft gerne und engagierte sich selbstlos und ehrenamtlich in der Organisation. Als bei den dortigen Kolleginnen Nachrichten eintrudelten, in denen der Mann über seinen angeblich überdimensionierten Penis klagte, dass dieser ihm Probleme bei Frauen beschere, waren die Angeschriebenen irritiert. Die mitgeschickten Fotos zeigten seinen erigierten Penis, der Leiter der Organisation wurde um Rat gefragt. Der stellte den jungen Mann zur Rede, man schloss ihn aus der Einrichtung aus.

Geldstrafe

Da kam der Bursch auf die Idee, unbekannte Täter für die Fotos vorzuschieben. Keine gute Idee, was der Schuldspruch wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung belegt. Der Schwindel, Unbekannte hätten den Account gehackt und die Bilder verschickt, flog auf. 680 Euro Geldstrafe plus 150 Euro Verfahrenskosten sind die Folge. Der Junge akzeptiert das Urteil, dennoch ist es nicht rechtkräftig.

(Red.)

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