Zunächst hatten der Strahlenschutzexperte Andreas Molin und Rechtsanwalt Josef Lercher erklärt, welche rechtlichen Maßnahmen es gibt und welche technischen Voraussetzungen dafür notwendig sind. Aus rechtlicher Sicht sind zwei Schritte möglich: Ein Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung eines einzelnen AKWs (dieser Antrag müsste im jeweiligen Staat eingebracht werden) und eine Unterlassungsklage, einreichbar in Österreich. Als technische Voraussetzung dafür muss eine konkrete Gefährdung der Umwelt und der Menschen gegeben sein. Die technischen Gutachten werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Auftrag gegeben.
Mühleberg und Gundremmingen
Im Rahmen der Sitzung wurde auch der aktuelle Gefährungsstand der einzelnen AKWs rund um Vorarlberg erörtert. Das Schweizer Kraftwerk Mühleberg gilt als das AKW mit dem höchsten Gefährdungspotenzial, auf deutscher Seite sind es Gundremmingen B und C. Die Arbeitsgruppe hat sich auf folgende Vorgangsweise geeinigt:
1. Verlangt wird vollständige Akteneinsicht im Rahmen des laufenden Verfahrens zum Schweizer AKW Mühleberg; diese Forderung wird vom Bund vertreten und vom Land Vorarlberg unterstützt.
2. Die Klubobleute Rainer Gögele, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch werden gemeinsam mit Hildegard Breiner als Vertreterin der Umweltorganisationen ein Verfahren gegen das Schweizer AKW Mühleberg anstrengen einerseits einen Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung und andererseits eine Unterlassungsklage.
In einem zweiten Schritt soll später ein analoges Verfahren beim deutschen AKW Gundremmingen durchgeführt werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe gehen davon aus, dass die in Deutschland still gelegten AKWs nicht mehr ans Netz gehen werden. Sollte wider Erwarten eines dieser AKWs wieder in Betrieb genommen werden, werden auch dort entsprechende Maßnahmen wie bei Mühleberg eingeleitet. Dies gilt insbesondere für die AKWs Isar I und Neckarwestheim I.
Vorarlberger Landeskorrespondenz
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