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Längere Öffnungszeiten für Vorarlbergs Wahllokale

Verlängerte Öffnungszeiten für Wahllokale.
Verlängerte Öffnungszeiten für Wahllokale. ©canva
Die neue Wahlrechtsreform legt fest, dass Wahllokale bis spätestens 17.00 Uhr offen sein dürfen, aber nicht müssen. Die genauen Zeiten legt die Gemeindewahlbehörde fest.
Frühere und längere Stimmabgaben

Vorarlberg hat beschlossen, dass die Wahllokale in Zukunft länger geöffnet sein sollen. Bisher schließen die Wahllokale um 13.00 Uhr, doch nun sollen Wählerinnen und Wähler mindestens bis 17.00 Uhr ihre Stimme abgeben können. Eine Umfrage zeigt jedoch, dass es aktuell keine konkreten Pläne gibt, die Öffnungszeiten tatsächlich auszuweiten.

Neue Entschädigungsregelung für Wahlbeisitzer

Am Mittwoch wurde in Vorarlberger Landtag beschlossen, die Öffnungszeiten der Wahllokale zu verlängern. Dieser Beschluss gilt für die anstehende Landtagswahl, deren Termin jedoch noch nicht feststeht. Sollte alles wie vor fünf Jahren verlaufen, würde die Wahl am 13. Oktober stattfinden. Eine Entscheidung über den genauen Termin hängt jedoch davon ab, ob die Nationalratswahl im September oder bereits im Juni stattfinden wird.

Barrierefreiheit der Wahllokale ab...

Bisher schließen die Wahllokale in Vorarlberg um 13.00 Uhr. Mit dem neuen Beschluss soll es jedoch möglich sein, mindestens bis 17.00 Uhr zu wählen. Laut einer Umfrage bei den größeren Gemeinden gibt es derzeit jedoch keine konkreten Bestrebungen, die Wahllokale tatsächlich länger offenzuhalten. Sowohl in Feldkirch als auch in Bregenz stehen längere Öffnungszeiten nicht zur Diskussion.

Eine weitere Neuerung betrifft die Entschädigung für Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer. Sie sollen künftig je nach Dauer ihrer Tätigkeit zwischen 33 und 100 Euro erhalten. Auch den Mitgliedern der Wahlbehörde bei Landtagswahlen soll diese finanzielle Entschädigung zustehen. In anderen Bundesländern sammeln die Parteien diese Entschädigungen als Spenden ein.

Allgemein sei es schwierig, überhaupt noch Wahlbeisitzer zu finden. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, soll spätestens ab dem 1. Jänner 2028 eine verpflichtende Barrierefreiheit der Wahllokale und Wahlzellen eingeführt werden.

(VOL.AT)

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