Vorarlberg belässt Heizkostenzuschuss bei 250 Euro
Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden, informierte Sozial-Landesrätin Greti Schmid (V) am Dienstag in einer Aussendung. Man wolle jenen Menschen, die es brauchen, rasch und unbürokratisch helfen, so die Landesrätin.Bregenz. An den Voraussetzungen für den Bezug hat sich gegenüber den vergangenen Jahren ebenfalls nichts geändert: Als monatliche Netto-Einkommensgrenzen sind damit festgelegt: 1.068 Euro für allein lebende Personen, 1.575 Euro für Lebensgemeinschaften zweier Erwachsener sowie 133 Euro zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt. Anträge können zwischen 15. Oktober und 8. Februar 2013 eingebracht werden. Im Winter 2011/12 erhielten 12.588 Personen den Zuschuss, dafür schüttete das Land 3,15 Mio. Euro aus.
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