21-jähriger Afghane von Terror-Verdacht freigesprochen

Es geht um den Vorwurf des Verbrechens, eine terroristische Vereinigung in seiner Heimat unterstützt zu haben. Doch die Sache ist kompliziert. Im Asylverfahren erzählte der junge Mann, dass sein Vater Reis- und Mehlhändler sei, weder er, noch sein Vater mit den Terroristen sympathisiere.
Eines Tages hätten die Taliban den jungen Mann auf der Straße abgepasst, ihn auf einen Berg verschleppt und ihn gezwungen, Waffen zu reinigen und auch sonst die Gruppierung zu unterstützen.
Keine andere Wahl
Mittlerweile hat der junge Mann bei uns eine Lehre begonnen, spricht gut deutsch. Was im Zeitraum 2012 bis 2013 in Afghanistan genau passiert ist, ist schwierig zu rekonstruieren. Hätte ich mich geweigert, hätte man mich geschlagen. Wäre meine Flucht aufgeflogen, hätten sie mir in den Rücken geschossen. Irgendwann sei ihm die Flucht dennoch gelungen, danach sei er eben nach Österreich gekommen.
Freispruch für Asylwerber
Nach eingehender Beratung wird der junge Mann frei gesprochen. Zwar steht fest, dass er in Afghanistan die Gewehre der Taliban reinigte und für sie Wache schob. Doch der Justiz ist auch klar, dass dem jungen Mann nicht viel anderes übrig blieb. „Sie wussten, dass Sie keine Chance gehabt hätten, sich dem Ganzen zu widersetzen“, hat Richter Richard Gschwenter Verständnis für die Situation des Asylwerbers. Der Senat glaubt, dass der junge Mann bei der erst besten Möglichkeit flüchtete und das für den damals 15-Jährigen die einzige Möglichkeit war, den Guerillakämpfern zu entkommen.
Vorbildlich integriert
Inzwischen ist der junge Mann bei uns vorbildlich integriert. Er spricht bereits sehr gut Deutsch, macht eine Ausbildung und bemüht sich sichtlich, hier Fuß zu fassen. „Ich möchte mir hier ein neues Leben aufbauen“, sagt er in ebenfalls beinahe perfektem Deutsch. Auch die Familiengerichtshilfe beschreibt ihn als höflich, aufgeschlossen und kontaktfreudig.
Er hat sogar bereits rund 2000 Euro auf einem Sparbuch angespart. Laut Gericht alles Beweise, dass der Mann nicht mit irgendwelchen terroristischen Gruppierungen unter einer Decke steckt. Wenn man in einem Land wie Afghanistan von einer Terrormiliz zwangsrekrutiert wird, ist das keine einfache Situation, weiß das Gericht. Die Staatsanwalt gibt zu dem Freispruch vorerst keine Erklärung ab.
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