von Seff Dünser/Neue
Der angebliche Ordnungshüter forderte Jugendliche auf, ihm ihre Taschen zu zeigen. Sein Verhalten wurde vor Gericht als Vergehen der Amtsanmaßung gewertet. Verteidiger Klaus Amann argumentierte ohne Erfolg damit, sein Mandant habe sich straffrei „nur wie ein Trottel“ verhalten.
Mit verschiedenen strafbaren Mitteln hat der Bregenzer am 25. Oktober 2017 vergeblich versucht, anreisenden Jugendlichen eine Eintrittskarte für die große Vorarlberger Lehrlingsparty „Lehre goes Party“ in einer Vorderländer Diskothek abzunehmen. Dabei hat der geständige Angeklagte selbst vor einem versuchten Raub nicht zurückgeschreckt. Er hat einen der Burschen am Kragen gepackt und zu ihm gesagt, er solle seine Eintrittskarte hergeben, sonst werde er ihm die Glasflasche über den Kopf ziehen. Dann könne er sein Gehirn von der Straße einsammeln.
Urteil nicht rechtskräftig
Dafür und für andere Straftaten wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Die mögliche Höchststrafe, die sich am Raubversuch orientierte, hätte für den Jugendlichen zweieinhalb Jahre Gefängnis ausgemacht. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Raubes, Amtsanmaßung, versuchten Diebstahls, gefährlicher Drohung und Raufhandels.
Der Österreicher türkischer Abstammung hat versucht, einem der Lehrlinge eine Eintrittskarte aus der Tasche zu ziehen. Zu einem anderen Burschen hat er gesagt, er werde ihn zusammenschlagen, wenn er ihn in der Diskothek erwische. Zudem hat sich der 17-Jährige an einem Raufhandel beteiligt. Denn er hat auf einen bereits am Boden liegenden Jugendlichen eingetreten.
Chance verpasst
Weil der Arbeitslose zur Gerichtsverhandlung nicht erschienen ist, musste er von der Polizei vorgeführt werden. Die Hauptverhandlung wurde notwendig, weil der Beschuldigte das diversionelle Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Strafverfahrens nicht angenommen hat: Der 17-Jährige hat nur 14 der ihm aufgetragenen 60 gemeinnützigen Arbeitsstunden geleistet. Damit hat der Jugendliche die Chance verpasst, ohne Vorstrafe davonzukommen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.