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Vorarlberg: Anlagenbetrug - Polizei warnt Bevölkerung

Die Polizei Vorarlberg warnt vor Anlagenbetrug.
Die Polizei Vorarlberg warnt vor Anlagenbetrug. ©APA/Themenbild
Aus gegebenem Anlass warnt die Kriminalpolizei erneut vor sogenanntem Anlagenbetrug. Diese Form des Betruges habe immer Hochsaison.

Hohe Gewinne verleiten gelegentlich dazu, nicht die gebotene Vorsicht walten zu lassen. Die Opfer werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Veranlagung von Geldern verlockt. Ziel der Täter ist es, an das Geld der Opfer heranzukommen. Dies geschieht per Telefon oder per Internet und beinhaltet die Veranlagung von Geldern in Fonds, Aktien, Gold, Bitcoins, Optionen, Währungen und anderen Produkten. Die Täter agieren hochprofessionell und setzen auf eindrucksvolle Werbemaßnahmen um eine Vielzahl von Personen zu erreichen. Außerdem sind die verwendeten Webseiten, Trading-Portale oder Handelsplattformen sehr aufwändig gestaltet. Durch virtuelle Trades wird den Opfern suggeriert, dass das angebliche Investment steigt bzw. Gewinne erwirtschaftet werden, obwohl dies nicht der Fall ist. Diese Finanzprodukte sind oftmals nicht werthaltig, gering bewertet oder gar nicht vorhanden. Die einbezahlten Gelder werden in weiterer Folge über ein schwer durchschaubares Geldwäschenetzwerk geschleust. Das erfolgt meist über Konten oder Zahlungsdienstleister im Ausland.

Tipps des Landeskriminalamtes:

  • Beachten Sie Investorenwarnungen der Finanzmarktaufsicht in Österreich unter www.fma.gv.at und gegebenenfalls anderen Staaten
  • Internetrecherche zum Unternehmen/Anbieter (im jeweiligen Land zugelassen, Betrugswarnungen)
  • Bei Aussicht auf hohe Gewinne/Renditen in kürzester Zeit ist äußerste Vorsicht geboten.
  • Oft stimmt der angebliche Firmensitz mit dem Empfängerland (Konto) nicht überein. Ein absolutes Warnsignal!
  • Veranlagungen mit Bitcoins, Optionen und Währungen sind Hochrisikogeschäfte und nur für erfahrene Anleger geeignet.

Sollten Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sein, können Sie jederzeit Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeiinspektion erstatten.

(VOL.AT)

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