Vorarlberg: 8000 Euro für Flugtickets, Alphelfer blieb Prozess fern, wurde aber dennoch verurteilt

Christiane Eckert/VOL.AT
Im Vorjahr hatte der Angeklagte fleißig mitgeholfen und man war froh, dass er im nächsten Jahr wiederkommen wollte, um anzupacken. Weil es Probleme bei der Finanzierung der Flugtickets gab, bezahlte man 8000 Euro für die Tickets nach Europa. Ende 2015 war im Montafon eine derartige Vereinbarung getroffen worden. Doch in der nächsten Saison wartete man vergeblich auf die helfenden Hände. Die Südamerikaner kamen nicht.
Fernes Land
Ob die Ladung von Richter Andreas Böhler in Paraguay beim Angeklagten überhaupt eingelangt ist, war bis zur letzten Minute fraglich. Ein Zustellnachweis ging erst kurz vor dem Prozess bei Gericht ein. Sind Distanzen dermaßen groß und der Kontakt zum Betreffenden kaum herstellbar, bleibt der Justiz oft nichts anderes übrig, als das Verfahren abzubrechen. In diesem Fall konnte aber in Abwesenheit verhandelt werden und der Mann wurde bestraft.
Verurteilt
Der Unbescholtene wurde wegen schweren Betruges verurteilt und zu einer teilbedingten Geldstrafe von insgesamt 1280 Euro verurteilt. Die Hälfte davon muss er bezahlen. Das Urteil wird dem Südamerikaner nun wieder zugestellt, danach beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen und erst wenn er nichts dagegen unternimmt, wird es rechtskräftig. Auch die Staatsanwaltschaft kann die Entscheidung bekämpfen. Schadenersatz kann man bei Abwesenheitsverfahren keinen zusprechen. Die Geschädigten müssen im Zivilrechtsweg klagen.
(Red.)