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Vorarlberg: 16 Jahre Gefängnis für Mordversuch an Ehefrau

Lochauer wegen Mordversuch vor Gericht
Lochauer wegen Mordversuch vor Gericht ©VOL.AT/Eckert
Innsbruck/Felkirch - Berufungsrichter bestätigten gestern Strafmaß, Urteil rechtskräftig: 38-Jähriger hat auf Ehefrau eingestochen.
Messerattacke: 16 Jahre Haft

Von Seff Dünser (NEUE)

Gestern fiel in dem Strafverfahren die letzte Entscheidung. Am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde am Donnerstag die im Mai am Landesgericht Feldkirch verhängte erstinstanzliche Strafe bestätigt und den Strafberufungen des 38-jährigen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig: Wegen versuchten Mordes wurde der unbescholtene Angeklagte zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafrahmen betrug zehn bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.

Der Familienvater hatte am 25. August 2017 gegen 1.30 Uhr seiner getrennt von ihm lebenden Gattin vor deren Haus in Wolfurt aufgelauert und der von der Arbeit heimkehrenden Frau mit einem Küchenmesser fünf wuchtige Stiche gegen den Ober- und Unterkörper versetzt. Das Messer drang 15 Zentimeter tief in den Brustkorb der 37-jährigen Mutter der beiden gemeinsamen Kinder ein. Beim Stich gegen die Hüfte brach das Messer ab. Erst als eine Nachbarin um Hilfe schrie, ließ der Angreifer von seinem Opfer ab. Die lebensgefährlich verletzte Frau wurde erfolgreich notoperiert.

Rechtskräftig

Nach Ansicht der Feldkircher Geschworenen hat der Angeklagte versucht, seine Gattin zu ermorden. Der Angeklagte habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt, weil seine Ehefrau sich von ihm scheiden lassen wollte, sagte der Feldkircher Staatsanwalt Simon Steixner. Der Angeklagte habe sein Auto 200 Meter vom Tatort entfernt abgestellt und ein Küchenmesser und Arbeitshandschuhe mitgeführt. Eineinhalb Stunden nach der Tat konnte der Beschuldigte von Cobra-Polizisten in seiner Wohnung festgenommen werden. Im September wurde am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen und damit der Feldkircher Schuldspruch wegen Mordversuchs rechtskräftig.

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