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Vorarlberg: 15 Monate Haft für häusliche Gewalt

Frau zwischen Mitte 2009 und Ende 2018 immer wieder geschlagen
Frau zwischen Mitte 2009 und Ende 2018 immer wieder geschlagen ©Ahmed Ashhaadh on Unsplash
Feldkirch - Vorbestrafter Mann misshandelte laut Urteil seine Frau jahrelang und schlug auch einen Bekannten.

Von Seff Dünser (NEUE)

Wegen häuslicher Gewalt und anderer Delikte wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Das strenge Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Nach Ansicht der Richterin hat der Mann türkischer Abstammung seine Frau zwischen Mitte 2009 und Ende 2018 immer wieder geschlagen, misshandelt und bedroht. Zudem hat er sie laut Urteil nach der Trennung trotz gerichtlicher Kontaktverbote gestalkt. Der Angeklagte hat der Mutter seiner Kinder als Teilschmerzengeld 3000 Euro zu bezahlen.

Des Weiteren hat der Angeklagte, so die Richterin, mit einem fünf Zentimeter dicken und mehr als ein Meter langen Holzstab zwei Mal mit voller Wucht auf einen Bekannten seiner Ex-Frau eingeschlagen und ihn dabei leicht verletzt. Der Angeklagte hat dem Mann, der mit seinen Händen Schläge auf den Kopf abwehren konnte, als Teilschmerzengeld 500 Euro zukommen zu lassen.

Auf die Gewalttat mit dem Holzstab, die er vor Kindern begangen habe, und die anderen Vorfälle könne man nur mit Kopfschütteln und einer strengen Sanktion reagieren, sagte die Richterin.

Seit Anfang April in U-Haft

Der Schuldspruch erfolgte wegen fortgesetzter Gewaltausübung, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung in mehreren Fällen und versuchter schwerer Körperverletzung.

Der Angeklagte wurde aus dem Gefängnis zur Gerichtsverhandlung vorgeführt. Er befindet sich seit Anfang April in der Justizanstalt in Untersuchungshaft. Zuletzt war er im November 2018 wegen anderer Delikte zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Es sei in Beziehungen oft so, dass Frauen jahrelang häuslicher Gewalt ausgesetzt seien, merkte die Richterin an. Auch die Gattin des Angeklagten habe „leider den frühzeitigen Absprung verpasst“.

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