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Vorarlberg: Freispruch für Jungpolizisten

Freispruch ist allerdings nicht rechtskräftig
Freispruch ist allerdings nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Ecker
Feldkirch - 28-Jähriger hat sein Amt nicht missbraucht, Erleichterung nach fünfstündigem Prozess.

Von Christiane Eckert

Die Vorwürfe gegen den jungen Polizisten wogen schwer. Man beschuldigte ihn, er habe zwei Gäste eines Lokals auf der Straße rüde rangenommen. Er habe sich ohne Notwendigkeit in den Dienst gestellt, obwohl keinerlei Anlass vorlag, er habe widerrechtlich eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt und sogar eine Festnahme ausgesprochen. Doch nun wurde der junge Mann von all dem, was einen Amtsmissbrauch ausmacht, frei gesprochen.

Keine Schuld

Das Gericht stellt nach fast fünf Stunden Prozess fest: Der Angeklagte hat sich nicht selbst in den Dienst gestellt. Er hat keine Festnahme ausgesprochen und nicht ins Auto gegriffen um den Lenker an der Jacke zu packen. Er hat außerdem nicht widerrechtlich nach den Papieren gefragt. Dass es im Lokal zuvor eine angeheizte Stimmung gab, scheint glaubwürdig, dass es danach auf der Straße zu Rempeleien gekommen war auch. Doch im Übrigen waren die Zeugen mit ihren Aussagen, die den Beamten schwer belasteten, nicht glaubwürdig, somit Freispruch. Dieser ist allerdings nicht rechtskräftig.

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