Das ist in einem Gesetzesentwurf vorgesehen, den Bandion-Ortner zur Begutachtung aufgelegt hat. Wir begrüßen das, sagt der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch im VN-Gespräch: Aufgrund von Traumatisierungen kommen bei Opfern immer wieder Ängste auf, der Täter könnte rückfällig werden. Die Pläne der Justizministerin im Detail: Opfer von Sexualverbrechen und Vergehen, die mit einer Wohnungs-Wegweisung bzw. einem Betretungsverbot geahndet werden, sollen die Möglichkeit bekommen, bei Strafantritt des Täters eine Auskunft über die Haftentlassung zu beantragen. Sie sollen dann vorzeitig darüber informiert werden, dass der Täter auf freien Fuß gesetzt wird, damit sie allenfalls Hilfe in Anspruch nehmen können. Hilfe, die Michael Rauch hierzulande etwa Jugendlichen anbietet:
Oft sei psychologische Betreuung notwendig, berichtet er. In schlimmeren Fällen könne es aber erforderlich werden, die Justiz zu ersuchen, dem Täter jegliche Kontaktaufnahme zu untersagen. Die Pläne der Justizministerin sind noch nicht in Stein gemeißelt. Bandion-Ortner lässt wissen, dass sie bereit ist, auf Vorschläge im Begutachtungsverfahren einzugehen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit, Opfer nicht nur über die Haftentlasssung, sondern auch über allfällige Freigänge des Täters vorab zu informieren. Von Opferanwaltschaften und Gerichten kommt in ersten Stellungnahmen außerdem die Forderung, auch den Zeugen von Verbrechen und den Angehörigen von Opfern ein Informationsrecht einzuräumen. So erklärt der Weiße Ring, dass dies notwendig sei: Kürzlich sei man von der Schwester einer ermordeten Frau kontaktiert worden, weil der Täter sie immer wieder angerufen habe. Außerdem sei eine Reihe von Fällen bekannt, in denen sich Zeugen vor Racheakten fürchteten. Die vorliegende Gesetzesänderung soll noch heuer beschlossen werden und 2010 in Kraft treten.
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