Voodoo-Priesterin vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft in der Pariser Vorstadt Nanterre wirft der 70-Jährigen vor, eine Haushaltshilfe zwei Jahrzehnte lang wie eine Sklavin gehalten zu haben. In dem Verfahren forderte die Staatsanwaltschaft am Montagabend zwei Jahre Gefängnis und weitere zwei Jahre auf Bewährung. Die Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und behauptet, sie habe die Frau nur von Zeit zu Zeit empfangen, um ihr zu helfen. Das Urteil in dem Verfahren fällt am 17. September.
Die gleichfalls aus Haiti stammende Haushaltshilfe Sanilia Tibin hatte laut Anklage von 1981 bis 2002 für die Voodoo-Priesterin gearbeitet. Sie bekam für ihre Arbeit nie ein Gehalt, musste auf dem Fußboden schlafen und sich ihr Essen aus den Abfällen suchen. Ihr Fall wurde erst bekannt, als ihre in Haiti lebende Familie 2002 eine Bekannte beauftragte, Tibin zu suchen. Nach einem Besuch bei der heute 64-Jährigen informierte diese die Behörden. Tibin, die weder lesen, schreiben noch rechnen kann, legte Klage ein. Sie verlangt 30.000 Euro Schadenersatz. Laut ihren Aussagen erlitt eine weitere Frau dasselbe Schicksal.
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