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Von Puck an Kopf getroffen: Klage gegen Gemeinde

Die Anwältin des Klägers, der durch einen Puck am Kopf verletzt wurde: Andrea Höfle-Stenech.
Die Anwältin des Klägers, der durch einen Puck am Kopf verletzt wurde: Andrea Höfle-Stenech. ©Themenbild: APA/AFP; Seff Dünser
Ein Zuschauer der bei einem Amateur-Eishockeyspiel von einem Puck am Kopf getroffen und schwer verletzt wurde, klagt jetzt gegen den Eisplatzbetreiber.

Von Seff Dünser/NEUE

Ein schwerer Unfall hat sich im November 2015 während eines Amateur-Eishockeyspiels der zweiten Vorarlberger Eishockeyliga (VEHL2) auf dem Eisplatz einer Unterländer Gemeinde ereignet. Ein auf der Längsseite außerhalb des Spielfeldes stehender Zuschauer wurde von einem über die Bande fliegenden Puck am Kopf getroffen und dabei schwer verletzt. Der 43-jährige Mann, der an jenem Tag nicht als Eishockeyspieler im Einsatz stand, erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma.

Der verletzte Zuschauer fordert in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch nicht vom Eishockeyspieler, der die Hartgummi­scheibe geschossen hat, 102.000 Euro Schadenersatz, sondern von der Gemeinde, in dessen Eigentum die Kunsteisbahn steht.

Denn die Anlage verfüge über keine Plexiglasscheiben zum Schutz der Zuschauer vor Pucks und Schlägern, argumentiert Klagsvertreterin Andrea Höfle-Stenech. Damit entspreche der Eishockeyplatz nicht den Vorschriften des Eishockey-Weltverbandes IIHF, der Plexiglas-Absicherungen für Eishockeyspiele vorsehe, meint die Feldkircher Rechtsanwältin.

Wenn jeder Austragungsort für Meisterschaftsspiele mit Plexiglasscheiben ausgestattet sein müsste, würde das das Aus für den Eishockeysport in Vorarlberg bedeuten. Das gab bei der gestrigen Gerichtsverhandlung als Zeuge der ehemalige Vizepräsident des Vorarlberger Eishockeyverbandes (VEHV) zu Protokoll.

Streit verkündet

Beklagtenvertreter Clemens Pichler hat dem VEHV, dem österreichischen Eishockeyverband ÖEHV und jenem VEHL2-Verein, der als Gastgeber des Meisterschaftsspiels auftrat, den Streit verkündet. Die beiden Eishockeyverbände und der Eishockeyverein sind als Nebenintervenienten auf der Seite der beklagten Gemeinde dem Rechtsstreit beigetreten. Für den Fall einer zivilrechtlichen Verurteilung würde die beklagte Gemeinde Regressforderungen gegen die Nebenintervenienten stellen.

(NEUE)

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