Von Christiane Eckert
Ein 33-jähriger Unternehmer muss 3000 Euro Strafe bezahlen. Wegen Vollstreckungsvereitelung. Das heißt, er hat seinen gepfändeten Lkw der Versteigerung, und somit der Exekution entzogen, und somit seinen Gläubiger geschädigt. Hintergrund der Exekution ist ein Zivilurteil, das rechtskräftig bestätigt, dass die eine Firma der anderen etwas schuldet. Doch das wollte der Unternehmer nicht so recht einsehen. Er bezahlte, dann wieder nicht, der Versteigerungstermin war plötzlich da, der Lkw allerdings weg.
Verkauft
Mittlerweile ist der Lkw verkauft. Der Unternehmer hat das selbst in die Hand genommen. „Bezahlen Sie Ihre Schulden, sonst werden die Forderungen und Kosten immer höher“, redet Richter Martin Mitteregger auf den Angeklagten ein. Der nimmt das Urteil widerwillig zur Kenntnis, 3000 Euro muss er nun zusätzlich an den Bund bezahlen. Die offene Rechnung beim Gläubiger muss er wohl oder übel auch begleichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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