Der Schutz des Lebens wird nun nach Schweizer Muster in der Verfassung geregelt. Der entsprechende liberale Gegenvorschlag des Parlaments und der Regierung erreichte eine Zustimmung von 79,3 Prozent. 64,2 Prozent der insgesamt 17.500 Stimmberechtigten beteiligten sich an der Abstimmung.
Im Unterschied zur Initiative, die in keiner der elf Gemeinden eine Mehrheit fand, regelt der Gegenvorschlag den Verfassungszusatz über die Menschenwürde und das Recht auf Leben nicht bei den Staatsaufgaben, sondern bei den Grundrechten. Der Gegenvorschlag lässt zudem Raum für eine allfällige spätere Einführung einer Fristenlösung.
Im Fürstentum sind Schwangerschaftsabbrüche verboten und werden derzeit mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Trotzdem treiben pro Jahr rund 50 Liechtensteinerinnen ab – und fahren dafür ins Ausland.
Die Volksinitiative hatte den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod als oberste Staatsaufgabe gefordert. Das Fürstenhaus konnte sich sowohl mit dem Inhalt der Initiative als auch mit jenem des Gegenvorschlags identifizieren.
Der als äußerst konservativ geltende Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas hatte sich engagiert hinter die Ziele der Volksinitiative gestellt.
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