Höchst. In der Zeit von Montag, den 28. Februar bis einschließlich Montag, den 7. März 2011, können Eintragungsberechtigte in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (7. März) das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie von Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Die Eintragungslisten liegen im Gemeindeamt Höchst, Zimmer Nr. 12 (Bürgerservice), auf. Dort ist auch der Text des Volksbegehrens angeschlagen.
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