Bei der Präsentation des aktuellen Tätigkeitsberichts am Dienstag verwies Dünser vor allem auf Erfolge: So sei es etwa gelungen, zu Änderungen der Wohnbeihilfe-Richtlinien beizutragen.
Bauverfahren hätten sich zwar in der Fallzahl stark niedergeschlagen, dabei habe es sich aber zumeist um Beratungen gehandelt, so Dünser. Dass die Zahl der Fälle insgesamt rückläufig sei, sei durch eine abnehmende Zahl an Anfragen bedingt. Die Zahl der Prüfungen habe hingegen zugenommen.
Durch die Richtlinienänderung bei der Wohnbeihilfe werde nun bei nachweislicher Uneinbringlichkeit des Unterhalts dem Haushaltseinkommen kein fiktiver Unterhaltsbeitrag mehr hinzugerechnet, erklärte Dünser. Weiters werde auf eine Hochrechnung und die Kürzung der Wohnbeihilfe verzichtet, wenn eine Vollzeitbeschäftigung aus bestimmten Gründen nicht zumutbar sei, so der LVA. “Bürger mit finanziellen Problemen brauchen besondere Unterstützung”, betonte Dünser.
In diesem Zusammenhang freute sich Dünser auch, dass seine Kritik an der unterschiedlichen Handhabung der Sozialhilfe in den einzelnen Bezirken Wirkung gezeigt habe. “Bei der Erstellung des Berichts wurde festgestellt, dass sich die kritisierte Bezirkshauptmannschaft Dornbirn offenbar der Verwaltungspraxis der anderen Sozialhilfebehörden angepasst hat”, sagte der Volksanwalt.
Aus dem Bereich der Gemeindeverwaltung berichtete Dünser, dass es durch zum Teil willkürliche Auslegung der Gemeindegesetze immer wieder zu einer Reihe von Problemen komme. Kurios mutet das Ansinnen einer Kleingemeinde an, die einem 70-Jährigen eine Feuerwehrdienst-Ersatzsteuer in Höhe von 1,81 Euro pro Jahr verrechnete. Nach seiner Intervention habe die Gemeinde komplett auf die Einhebung dieser Steuer verzichtet, so Dünser.
Hinsichtlich seiner Aufgabe als Antidiskriminierungsstelle zeigte Dünser auf, dass in einer Gemeindezeitung immer wieder Stellenangebote veröffentlicht wurden, in denen ausschließlich Inländer und Inländerinnen gesucht wurden. Der Bürgermeister als Herausgeber der Gemeindezeitung erklärte, die Mitarbeiter hätten nicht bewusst gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. In Zukunft würden sie jedoch keine solchen Stellenausschreibungen mehr annehmen.
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