Der VKI vertrat die Ansicht, dass die Banken Behebungsgebühren für ihre Kunden übernehmen müssen. Der OGH entschied jedoch, dass Bankomatgebühren, die von Drittanbietern wie dem Bankomat-Betreiber Euronet verlangt werden, von den Kunden zu tragen sind (9 Ob 63/17f). Bargeldbehebungen an Automaten unabhängiger Betreiber sind keine Leistung der kartenausgebenden Bank, entschieden die Höchstrichter.
Seit dem 13. Jänner müssen die Banken aber ohnehin die Gebühren zurückzahlen, die Automatenbetreiber wie Euronet für Geldabhebungen einheben. Nur mehr in Ausnahmefällen sind Gebühren für einzelne Bargeldbehebungen erlaubt. Die Banken haben sich gegen diese Gesetzesänderung beim Verfassungsgerichtshofs (VfGH) beschwert.
(APA/Red)
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