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Visa-Prozess wird fortgesetzt

Mit der Befragung des angeklagten früheren Botschafters in Kiew zu konkret von ihm erteilten Visa-Genehmigungen ist am Dienstag im Wiener Landesgericht der Visa-Prozess von März fortgesetzt worden.

Michael Miess muss sich nicht nur wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Erteilung von Hunderten Schengen-Visa in den Jahren 2003 und 2004 verantworten. Dem 54-Jährigen wird auch schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Beide Anschuldigungen wies Miess am Dienstag neuerlich von sich.

Miess soll rund 500 Einreisegenehmigungen nicht korrekt vergeben haben. Von den Antragstellern hat er zwar – anders als der bereits verurteilte frühere Vizekonsul in Budapest – weder Schmiergeld verlangt noch bekommen. Mehrere der von Miess mit Touristenvisa ausgestatteten Ukrainer tauchten aber in der Schengen-Zone unter.

Der Ex-Botschafter betonte am Dienstag, wenn er von den Problemen mit bestimmten Reisebüros und den Schengen-Aufgriffen besser informiert worden wäre, “hätte ich diese von der Liste (vertrauenswürdiger Reisebüros, die Sammelanträge stellen dürfen) genommen”. Schon zuvor hatte Miess mehrfach erklärt, er sei mit der Flut von ukrainischen Visa-Anträgen schlicht überfordert gewesen und vom Außenministerium in Stich gelassen worden.

Der zweite Anklagepunkt bezieht sich darauf, dass Miess jahrelang einen sogenannten “Ehegattenzuschlag” für seine Frau bezogen hatte, die ihren Lebensmittelpunkt entgegen den Angaben ihres Mannes zu keinem Zeitpunkt in der Ukraine hatte. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 50.000 Euro. Ein Urteil könnte bereits am Mittwoch fallen. In dem von Richter Andreas Böhm geleiteten vertritt – wie auch in der Causa um den Visa-Handel in Belgrad und Budapest – Staatsanwältin Katja Wallenscheswki die Anklage, Verteidiger ist Thomas Herzka.

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