Mohamed M. soll im Internet Anschläge auf die Fußball-EM erörtert haben und an der Verbreitung eines “Drohvideos” beteiligt gewesen sein.
Konkret sollen die zwei Angeklagten der al-Qaida bzw. anderen international tätigen radikal-islamischen Terrornetzwerken angehört haben. Sollte das Gericht die offenen Beweisanträge von Verteidiger Lennart Binder abweisen, könnten sich nach der Verlesung sämtlicher bisheriger Angaben von Mona S. – die Frau wurde von der Verhandlung ausgeschlossen, weil sie sich nicht von ihrem Gesichtsschleier trennen wollte – und den Schlussvorträgen von Staatsanwalt und Verteidiger die Geschworenen am Nachmittag zur Urteilsberatung zurückziehen.
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