Vier Monate Haft für Religionspädagogen wegen Kinderpornografie

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen März 2011 und November 2012 in mehr als 80 Fällen pornografische Darstellungen Minderjähriger aus dem Internet bezogen und einschlägige Seiten wiederholt besucht zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Beschuldigte wurde außerdem zu einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt.
Kein Tätigkeitsverbot
“Aufgrund der hohen Anzahl an Zugriffen und Bildern, die auf Ihrem Computer gefunden wurden, ist meiner Meinung nach die Strafenkombination notwendig”, begründete Richterin Christine Gstrein ihr Urteil gegenüber dem Angeklagten. Das Schuldbekenntnis des Angeklagten und eine bereits angetretene Therapie wertete Gstrein als mildernd. Sie müsse aber auch die Schicksale der Kinder berücksichtigen, die auf derartigen Darstellungen zu sehen seien, meinte die Richterin. Von einem Tätigkeitsverbot für den Religionspädagogen sah Gstrein ab. Die rechtlichen Voraussetzungen wären dafür nicht gegeben. (APA)
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