Das Auto des Angeklagten prallte am 10. November 2012 gegen 2.30 Uhr in Au auf der Hauptstraße gegen einen einbiegenden Klein-Lkw, der ihm den Vorrang genommen hatte. Der Fahrer des Pritschenwagens, ein 26-jähriger Maurer aus Au, wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und dabei tödlich verletzt.
Der angeklagte 24-Jährige war mit zumindest 72 statt 50 km/h unterwegs und mit 1,14 Promille alkoholisiert. Deshalb wurde der unbescholtene Bregenzerwälder am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen.
Chance auf Fußfessel
Der geständige Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil vier Monate, wofür die Chance auf eine Fußfessel besteht. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte nun das Strafmaß des Landesgerichts. Verteidiger Stefan Mück hatte in der Berufungsverhandlung für eine mildere Sanktion plädiert. „Das erhebliche Mitverschulden“ des Lenkers des Pritschenwagens, der die Vorrangverletzung begangen hat, „überwiegt das Verschulden des Angeklagten“, der noch gebremst und ausgelenkt habe, sagte Verteidiger German Bertsch in seinem Feldkircher Plädoyer.
Körperverletzung
Dieser Meinung schloss sich der Erstrichter an: Das Mitverschulden des tödlich Verunglückten betrage zwei Drittel, das Verschulden des Angeklagten am Unfall ein Drittel.
Der Fahrer des Pritschenwagens hätte den Unfall überlebt, wenn der Angeklagte sich an das Tempolimit von 50 km/h gehalten hätte. So zitierte der Verteidiger den verkehrstechnischen Sachverständigen Manfred Wolf. Allerdings, so Bertsch, würden die meisten Autofahrer die Unfallstelle mit zumindest Tempo 70 passieren.
Der Schuldspruch beinhaltet auch die Vergehen der Körperverletzung. Zwei Mitfahrer im Pkw des Angeklagten wurden leicht verletzt – sein jüngerer Bruder und ein Freund.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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