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Vier Monate bedingte Haft

Mit einem Urteil gegen Ex-Präsident Günther W. Amann sind am Landesgericht Feldkirch am Dienstag die jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Pleite des früheren Eishockey-Spitzenklubs VEU zu Ende gegangen.

Der 51-jährige Kaufmann wurde vom Landesgericht Feldkirch wegen Sozialbetrugs zu vier Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Konkurs im Mai 2000 gewann die VEU Feldkirch fünf österreichische Meistertitel in Folge und 1998 auch die Euroliga. Dutzende Spieler – darunter zahlreiche Eishockey-Legenden – waren zwischen 1996 und 1999 allerdings von der Vereinsführung mit Schwarzgeld bezahlt worden. Somit war auch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) um ihre Beiträge geprellt worden.

Der ursprünglich auf 167.000 Euro veranschlagte Schaden wurde nach Verhandlungen zwischen Amann und der Krankenkasse neu berechnet und beläuft sich aktuell nur noch auf 21.000 Euro. Zur Wiedergutmachung hat Amann diesen Betrag bereits Ende Februar an die VGKK überwiesen. “In einigen Fällen wurden Beträge irrtümlich doppelt gerechnet“, erklärte Amann-Verteidiger Clement Achammer. Weiter wollte er die drastisch reduzierte Summe nicht kommentieren.

Nachdem sich Amann mit der Gebietskrankenkasse auf Wiedergutmachung geeinigt hatte, hofften alle Beteiligten auf das neue Sozialbetrugsgesetz, das seit kurzem in Kraft ist. Für tätige Reue hatte der Gesetzesentwurf nämlich Straffreiheit vorgesehen. In letzter Minute hat sich der Gesetzgeber jedoch anders entschieden. Nun musste der Ex-Präsident am Dienstag noch einmal auf der Anklagebank Platz nehmen und wurde zu einer viermonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Bereits im November 2003 war Amann wegen Steuerhinterziehung zu 600.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden – davon allerdings nur 25.000 Euro unbedingt. “Es ist Zeit, endlich einen Schlussstrich unter die leidige Geschichte der VEU zu ziehen“, kommentierte Verteidiger Clement Achammer den letzten Verhandlungstag nach jahrelangen Auseinandersetzungen. Insgesamt umfasste der Gerichtsakt mehr als 8.000 Seiten.

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