Staatsanwalt Oliver Schoßwohl waren die Schuldsprüche aber zu mild: Er meldete Strafberufung an. Deshalb sind die beiden Urteile nicht rechtskräftig. Für das Schöffengericht stand fest: Brigitte H. habe die Flucht minuziös mit dem Advokaten geplant und sei in die Verteilung der veruntreuten Gelder ins Ausland eingeweiht gewesen. Als die Beziehung zu der Bürokauffrau enger geworden sei, habe der Ex-Anwalt schlagartig intensive Tathandlungen gesetzt, erklärte der Senatsvorsitzende. Mildernd wertete das Gericht bei Friedrich L. das reumütige Geständnis und seine Unbescholtenheit.
Die angemeldeten Forderungen der Privatbeteiligten wurden im Fall des Hauptangeklagten auf den Zivilrechtsweg verwiesen, da noch ein Konkursverfahren anhängig ist. Bei Brigitte H. erfolgte ein Zuspruch. Es handle sich dabei um knapp zwei Mio. Euro, sagte der Vorsitzende. Das lange per internationalem Haftbefehl gesuchte Paar war Ende Juli des Vorjahrs von der italienischen Finanzpolizei festgenommen worden.
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