Der gebürtige Kärntner muss eine vierjährige Freiheitsstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßen. Dabei “saß” der mehrfach vorbestrafte Mann bereits zweimal wegen Brandstiftung und verbrachte bisher insgesamt zehn Jahre in einer entsprechenden Anstalt. Das Urteil vom Mittwoch ist rechtskräftig.
Vier Brände im März und zwei im Mai dieses Jahres mit einem Gesamtschaden von etwa 61.500 Euro und einem Leichtverletzten legte Staatsanwalt Bernd Ziska dem Angeklagten zur Last: “Und das ist nur die Spitze des Eisberges.” Laut einem vorliegenden Bericht ließen sich “sehr viele von zahlreichen” ungeklärten Brandstiftungen mit dem 49-Jährigen in Verbindung bringen: “Aber man kann sich vorstellen, wie schwer es ist, einen Brandstifter zu überführen.”
Auch sei es nur der Feuerwehr zu verdanken und “ein Wunder”, dass jedes Mal Schlimmeres verhindert werden konnte, sagte der Staatsanwalt. Bereits vor Jahren einmal habe der Mann das Haus seines Bruders angezündet, während er auf dessen Kinder Acht gab: “Er hat sich dann wieder schlafen gelegt und hätten ihn die Kinder nicht geweckt, wäre er vielleicht selbst zum Opfer geworden.”
Der gelernte Rauchfangkehrer, der als Küchenhilfe tätig war, soll immer dann zugeschlagen haben, wenn er am nächsten Tag dienstfrei und am Abend zuvor Alkohol konsumiert hatte: Am Heimweg entfachte er dann in Häusern in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses bzw. darin Feuer. Einmal setzte er Sperrmüll in einem Kellerabteil in Brand, dann ein Klappbett, einen Kinderwagen in einem Stiegenhaus und zuletzt am 11. Mai 2009 zwei Altpapiercontainer. Dabei erwischten ihn observierende Polizeibeamten auf frischer Tat.
Der Angeklagte zeigte sich zum letzten Vorfall geständig. “Also nur zu dem Punkt, bei dem die Polizei danebengestanden ist”, meinte Richterin Martina Krainz. “Mir ist schlecht geworden und ich habe eine Zigarette angezündet”, sagte der Angeklagte. “Da muss es dann passiert sein, ich weiß auch nicht.” Viel mehr hatte der 49-Jährige nicht dazu zu sagen. Handyüberwachungen und polizeiliche Überwachungen zeigten, dass sich der Mann zu den Tatzeitpunkten in der Nähe der jeweiligen Tatorte aufgehalten hatte.
Ein Sachverständigen-Gutachten bescheinigte dem Mann eine schwierige Persönlichkeitsstruktur: Der 49-Jährige könne offenbar mit Konflikten nicht anders umgehen und ohne Therapie seien auch in Zukunft solche Taten zu erwarten. Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die der Mann in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verbringen soll. Staatsanwalt wie Angeklagter verzichteten auf weitere Rechtsmittel, somit ist das Urteil bereits rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.