Als eine Lehrerin sich weigerte das Kind noch anzunehmen, habe die Frau sie attackiert. Ein zur Hilfe eilender Direktor der angrenzenden Grundschule wurde von der wütenden Mutter zu Boden geworfen, er musste daraufhin zwei Tage krankgeschrieben werden.
Das Gericht verhängte die äußerst lange Strafe, weil die Frau schon einmal wegen eines Körperverletzungsdeliktes verurteilt worden war. Damit gilt sie nach französischem Recht als Wiederholungstäterin, für die gesetzlich festgelegte Mindeststrafen ausgesprochen werden müssen.
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