Der junge Mann, der einen kalten Entzug hinter sich hat und mittlerweile wieder berufstätig ist, hat also keinen Anspruch auf Strafaufschub zur Absolvierung einer Therapie mit anschließender bedingter Strafnachsicht er muss hinter Gitter.
Zeugen belasteten Angeklagten
Laut Anklage soll der 20-Jährige zwischen November 2007 und Juli 2008 zweieinhalb Kilo Heroin von St.Gallen, Rohrschach und Zürich ins Ländle geschmuggelt haben und etwa die gleiche Menge weitergegeben haben. Der Harder bekannte sich teilschuldig, bestritt jedoch die ihm zur Last gelegten Suchtgift-Mengen. Schwer belastet wurde der Angeklagte am Montag von zwei Zeugen seinem ehemaligen Dealer aus Rohrschach und einem 27-jährigen Schmugglerkollegen, der bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und derzeit in der Strafvollzugsanstalt Garsten in Oberösterreich einsitzt. Vom Vorwurf des Diebstahls. wurde der 20-Jährige freigesprochen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.