Unter den etwa 200 Gästen brach eine Massenpanik aus. Für die Pyrotechnik im Keller-Club “Colectiv” hatte es den Angaben zufolge keine behördliche Genehmigung gegeben.
Viele Gäste in dichtem Rauch niedergetrampelt
Augenzeugen berichteten, dass das Feuerwerk während des Konzerts der Bukarester Band Goodbye to Gravity zunächst eine mit Schallschutz-Schaum verkleidete Säule in der Nähe der Bühne entzündet habe. Nach vergeblichen Lösch-Versuchen eines Wachmanns habe sich das Feuer auf Decke und Wände ausgebreitet. Daraufhin sei es zu einer Massenpanik gekommen, weil zunächst nur einer von zwei Ausgängen des Kellerlokals offen gewesen sei. Viele Gäste seien in dem dichten Rauch niedergetrampelt worden.
Lokal in “unvorstellbarer” Weise überfüllt
Staatspräsident Klaus Iohannis gab den Betreibern des Lokals die Schuld. “Die Tragödie ist geschehen, weil einfache Regeln ignoriert wurden”, sagte er nach einem Besuch am Unglücksort. Das Lokal sei für ein solches Konzert “total ungeeignet”, zudem sei es in “unvorstellbarer” Weise überfüllt gewesen. Er sei “erschüttert und tief traurig”.
Rumäniens oberste Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen gegen Unbekannt. Geprüft werde auch, ob eine Mordanklage infrage komme oder ob die bisherige Einstufung als fahrlässige Tötung beibehalten werde, sagte Generalstaatsanwalt Tiberiu Nitu.
Club hatte keine Genehmigung für Feuerwerksshows
Der Keller-Club “Colectiv” habe keine Genehmigung des Katastrophenschutzes für Feuerwerksshows gehabt, sagte der dafür zuständige Staatssekretär Raed Arafat. Wohl aber habe das Lokal seit Mitte Jänner 2015 eine Betriebserlaubnis der Verwaltung des 4. Bukarester Stadtbezirks gehabt. Dessen Bürgermeister Cristian Popescu Piedone sagte, grünes Licht vom Katastrophenschutz sei nicht notwendig, wenn der Betreiber eines Lokals schriftlich auf eigene Verantwortung für die Sicherheit garantiere. Dies sei im Fall “Colectiv” geschehen. Ob dies tatsächlich der Rechtslage entspricht, prüfen die Staatsanwälte.
Zehn Tage vor dem Unglück hatte die Polizei das Lokal kontrolliert, mangelnde Qualifikation des Personals beanstandet und dafür eine Geldstrafe verhängt.
(APA)
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