In Bezug auf die Abführung der 0,15-prozentigen Beitragserhöhung in einen zentralen Ausgleichsfonds betonte Brunner aber, dass die Beiträge aus Vorarlberg für die Vorarlberger Versicherten verwendet werden müssen. Ansonsten würde sich die Kasse vehement zur Wehr setzen, so Brunner am Freitag in einer Aussendung.
Weiters stellte Brunner fest, dass die Umsetzung der finanziellen Einsparungsziele im Ausgabenbereich nur gemeinsam mit den Leistungsanbietern möglich sein werde. Die VGKK werde künftig gemeinsam mit den Vertragspartnern und Leistungserbringern die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit gewisser Leistungen noch stärker überprüfen. Laut Brunner wird die Überprüfung unter anderem den Physiotherapiekomplex betreffen, bei dem in den vergangenen zehn Jahren eine Verzehnfachung der Kosten eingetreten sei.
Brunner bedauerte, dass im Sozialpartnerpapier die Festlegung fairer Abgeltungen des Bundes für von der Sozialversicherung erbrachte Leistungen fehle. Ungeklärt sei auch die Frage der Gegenfinanzierung für beabsichtigte einnahmenmindernde Maßnahmen wie die Rezeptgebühr-Deckelung geblieben.
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