Da der Vertrag noch nicht in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, wurde er bis dato auch noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Diese Kundmachung allerdings ist eine Voraussetzung für eine Anfechtung beim VfGH. Der EU-Vertrag von Lissabon sei damit derzeit kein “taugliches Anfechtungsobjekt”, so der VfGH.
In den Anträgen wurde ausgeführt, dass der EU-Reformvertrag verfassungswidrig sei: Es hätte eine Volksabstimmung über den Vertrag stattfinden müssen, da er eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstelle. Die Initiative “Rettet Österreich” hatte den Vertrag im Juni des Jahres in diesem Sinne beim VfGH angefochten.
Ein dritter,”sehr umfangreicher” (so der VfGH) Antrag langte erst kürzlich beim Höchstgericht ein, beraten wurde über ihn noch nicht. “Eine Entscheidung in unmittelbar nächster Zeit ist daher nicht zu erwarten”, teilte der VfGH mit.
In 22 der 27 EU-Staaten ist der EU-Vertrag bereits ratifiziert worden. In Deutschland und Polen fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten, in Tschechien und Schweden auch der Parlamentsbeschluss. Der Vertrag sollte ursprünglich Anfang 2009 in Kraft treten, doch nach dem irischen Nein hatte sich auch die kurze Hoffnung auf eine Umsetzung bis zur Europawahl im Juni 2009 zerschlagen. Diplomaten in Brüssel erwarten ein zweites irisches Referendum nämlich nicht vor Herbst 2009.
In Österreich war der Schwenk der SPÖ in Sachen EU-Vertrag – kommuniziert im berühmt gewordenen Leserbrief an die “Kronen Zeitung” – einer der Auslöser für die von der ÖVP ausgerufenen Neuwahlen gewesen. Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen müssen die beiden Parteien nun ihre Positionen unter einen Hut bringen: Die SPÖ tritt für Volksabstimmungen bei “wesentlichen” Vertragsänderungen ein, die ÖVP kann sich allenfalls EU-weite Volksabstimmungen leisten.
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