VfGH verhandelte Krankenkassen-Sanierungspaket
Der größte Teil der frei gewordenen Mittel (33 von 42,5 Millionen Euro) war bei der besonders defizitären Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) gelandet, Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg hatten dagegen Verfassungsklagen eingebracht. Das entsprechende Erkenntnis des VfGH wird vermutlich noch heuer ergehen. Die Länder Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg sind der Meinung, dass der WGKK wesentlich weniger aus dem aufgelösten Fonds zugestanden wäre. Denn gehe man von den einbezahlten Beiträgen 2008 aus, so stünden ihr lediglich rund 24,5 Prozent und somit etwa 10,4 Mio. Euro zu, hatte etwa Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (V) die Klage seines Landes im Juni des Vorjahres begründet. Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) hatte damals erklärte, das Sanierungspaket widerspreche dem Gleichheitsprinzip, dem Sachlichkeitsgebot sowie dem Grundrecht auf Eigentum.
In der Verhandlung am Mittwoch hatten die Vertreter der Länder unter anderem damit argumentiert, dass nicht nur die WGKK mit Strukturnachteilen zu kämpfen habe. So würden beispielsweise auch die Gebietskassen Kärntens und Burgenlands Strukturprobleme haben. Die Vertretung der Bundesregierung verwies darauf, dass die WGKK die “Großstadt-bezogenen Strukturnachteile” nicht ausgleichen könne, die anderen Gebietskrankenkassen könnten dies schon.
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