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VfGH-Präsident Korinek tritt aus Gesundheitsgründen zurück

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek (67), wird mit Ende April seine Funktion zurücklegen. Dies teilte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch gegenüber der APA mit.

Der Präsident der VfGH habe “heute dem Herrn Bundeskanzler (Alfred Gusenbauer, Anm.) in einem Schreiben mitgeteilt, dass er einer dringenden ärztlichen Empfehlung folgend seine Funktion aus gesundheitlichen Gründen mit Ende April zurücklegen wird”, so Neuwirth. Korinek habe “darüber die Mitglieder und Mitarbeiter des VfGH informiert”.

Korinek stand fünf Jahre an der Spitze des Verfassungsgerichtshofs, dessen Mitglied er seit 1978 ist. Der ÖVP-nahe Verfassungs- und Verwaltungsrechtler war mit Antritt seines Amtes Anfang 2003 aus der Partei ausgeschieden, um “jeden Anschein einer Abhängigkeit” zu vermeiden. In seiner Amtszeit fielen zahlreiche bedeutende VfGH-Entscheidungen. Zuletzt hatte Korinek in der Debatte über Terror-Bekämpfung vor Überwachungsstaat gewarnt. In Kärnten eckte er mit FPÖ und zuletzt BZÖ vor allem in der Ortstafelfrage an. Darüber hinaus war Korinek Mitglied im Österreich-Konvent.

Zu den wichtigsten VfGH-Entscheidungen in der Amtszeit Korineks zählten die Bereiche Pensionsreform, Krankenkassen, Budgetbegleitgesetz, Asyl und eben die Ortstafelfrage. Im Juni 2003 hatte Korinek die von der schwarz-blauen Regierung beschlossene Pensionsreform 2000 mit der Anhebung des Antrittsalters als auch der Erhöhung der Abschläge bei Frühpensionen für verfassungskonform erklärt. Im März 2004 hob der VfGH dann das Modell zur Sanierung der Krankenkassen auf.

Im Oktober 2004 erkannte der VfGH Teile des wiederum von schwarz-blau beschlossenen neuen Asylgesetzes als verfassungswidrig. Im Dezember 2005 zog sich Korinek wiederum den Ärger von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (früher FPÖ, ab April 2005 BZÖ) zu. Der Präsident hatte einer neuerlichen Beschwerde des Slowenenvertreters Rudi Vouk Recht gegeben und die Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten verlangt. Ein Jahr später befand der VfGH die Anbringung von Zusatztafeln statt zweisprachiger Ortstafeln in diesen beiden Ortschaften für gesetzwidrig.

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