170.000 Euro soll Expräsident Günther W. Amann der GKK in betrügerischer Weise vorenthalten haben. Eigentlich hätte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter über Schuld und Unschuld entscheiden sollen. Doch nachdem der Prozess bereits im November wegen Verteidigerwechsels schon einmal verschoben werden musste, wartete der neue Verteidiger Achammer nun mit Vertagungsanträgen auf. Ein neues Sozialbetrugsgesetz bereichert nächstes Jahr die Gesetzbücher und bietet damit dem Exboss der einst erfolgreichen Eishockeymannschaft allenfalls eine neue Chance.
Nächstes Jahr gibt es im Sozialbetrugsgesetz neue Regelungen hinsichtlich der tätigen Reue. Diesbezüglich gibt es auch Gespräche mit der GKK”, so der zuständige Richter Norbert Melter. Das Instrument der tätigen Reue” war bisher in § 167 Strafgesetzbuch verankert. Es verhilft einem Betrüger unter gewissen Umständen zu Straffreiheit. So zum Beispiel, wenn der Täter noch bevor eine Behörde von seinem Verschulden erfahren hat den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden gutmacht. Weiters wenn er sich zumindest vertraglich verpflichtet, binnen einer bestimmten Zeit den Schaden wieder gutzumachen. Welche Möglichkeiten das neue Gesetz hier vorsieht, bleibt abzuwarten. Ein Verhandlungstermin ist derzeit jedenfalls nicht in Sicht.
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