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Verzicht auf Herkunftslandprinzip

Die EU-Kommission hat den Kompromiss des Europäischen Parlaments zur lange heftig umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie übernommen.

In dem Reuters am Donnerstag vorliegenden Entwurf der Kommission folgte sie die zentralen Forderungen, mit denen das Parlament in einer großen Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten den Streit entschärfen will. So verzichtet die Kommission auf das von Gewerkschaften besonders kritisierte Herkunftslandprinzip.

Danach hätten Unternehmen in einem EU-Staat weitgehend nach den Regeln ihres Heimatlandes arbeiten können. Stattdessen übernahm die Kommission den Grundsatz des freien Zugangs zum Dienstleistungsmarkt. Das Parlament will damit zwar Firmen den Zugang zum Markt in anderen Ländern erleichtern und bürokratische Hürden abbauen. Zugleich sollen aber eine Reihe von Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.

Offiziell will die Kommission den Entwurf am Dienstag verabschieden. Über ihn beraten dann die EU-Regierungen und anschließend erneut das Parlament. Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie des früheren EU-Kommissars Frits Bolkestein hatte bei Gewerkschaften zu Protesten geführt. Der Ärger darüber wird mitverantwortlich gemacht für das Scheitern der EU-Verfassung in Frankreich.

Nachdem es monatelang nach einem harten Ringen zwischen auf sozialen Schutz dringenden Ländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich sowie den Anhängern einer liberalen Regelung aus Osteuropa, aber auch Großbritannien aussah, scheint inzwischen der Weg zu einer schnellen Einigung frei. Überraschend hatten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) den Parlamentskompromiss auf ihrem Gipfeltreffen vergangene Woche einhellig begrüßt.

Polen und andere auf weitgehende Dienstleistungsfreiheit dringende Länder hatten erklärt, ein kleiner Fortschritt sei immer noch besser als gar keiner. Der österreichische EU-Vorsitz will bis Ende Juni eine politische Einigung auf einen endgültigen Richtlinientext erreichen.

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