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Verwirrung an der Grenze: Wer jetzt wen besuchen darf

Grenzübertritt nur in Ausnahmen möglich
Grenzübertritt nur in Ausnahmen möglich ©VOL.AT
Unterschiedliche Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen haben am Wochenende dafür gesorgt, dass einige Missverständnisse entstanden sind.

Die geänderten Einreisebestimmungen für Lebenspartner an den Grenzen zu Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein haben am vergangenen Wochenende in Vorarlberg und den benachbarten Ländern „wiederholt für Unklarheiten gesorgt“, erklärt Sicherheitslandesrat Christian Gantner am Dienstag in einer Aussendung.

Die Situation sei komplex und Bestimmungen sorgen bei den Nachbarstaaten für interne Abstimmungsnotwendigkeiten. Seitens der österreichischen Bundesregierung wird festgelegt, wer unter welchen Bedingungen nach Österreich einreisen kann. Deutschland, Schweiz und Liechtenstein haben zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie jedoch eigene, aktuell gültige Bestimmungen über die Einreise getroffen, welche von Österreich nicht direkt beeinflussbar sind.

Unterschiedliche Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen haben am Osterwochenende dafür gesorgt, dass einige Missverständnisse entstanden sind. „Fakt ist, dass die Behörden im Drei-Länder-Eck die Bestimmungen unterschiedlich vollziehen“, so Gantner. Vorarlberg sei hier das einzige Land, das eine Einreise von Lebenspartnern unter Auflagen gestattet.

Besuch des Lebenspartners

  • Darf ich als in Österreich Wohnhafter, um meinen Lebenspartner zu besuchen, in die Schweiz, Liechtenstein oder nach Deutschland einreisen?

Obwohl aus österreichischer Sicht ein derartiger Besuch erlaubt ist, ist dies derzeit faktisch für Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein nicht möglich. Denn der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Einreisen für Privatzwecke fallen da nicht darunter.

  • Darf mein Lebenspartner, der in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland lebt, um mich zu besuchen nach Österreich einreisen?

Bei uns fällt der Besuch des Lebenspartners unter einen „besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis“. Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es sind in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Bußgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters darf nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten man in Quarantäne muss.

Berücksichtigungswürdige Gründe

Wie bereits am Wochenende berichet können jedoch Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis mittlerweile leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben.

Anstatt einem ärztlichen Zeugnis über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden.

  • Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder sowie eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert.
  • Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Hier bedarf es ebenso einer Eigenerklärung. Für Pferdebesitzer bzw. -halter, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt.

Vor der Ausreise informieren

Landesrat Gantner empfiehlt, sich vor einer Ein- bzw. Ausreise über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren.

Suche nach praktikabler Lösung

Derzeit laufen verschiedene Gespräche mit allen beteiligten Stellen in den Nachbarländern, um eine Lösung für diese schwierige zwischenmenschliche Situation zu finden.

Weiterführende Informationen:

(red)

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