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Verwechslung: Tschetschene zu Unrecht angeklagt

Mann bei Attacke schwer verletzt.
Mann bei Attacke schwer verletzt. ©Symbolbild/Bilderbox
20-Jähriger freigesprochen. Drei Mitangeklagte wegen brutaler Schläge bei Frühlingsfest verurteilt.
Vier Angreifer schlugen auf 31-Jährigen ein

Für die überraschende Wende in dem Strafprozess sorgte am Landesgericht Feldkirch ein Beamter des Bregenzer Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Er entlastete vor Gericht den Zweitangeklagten. Der Zeuge sagte, der 20-jährige Tschetschene sei keiner der Schläger gewesen. Das habe er bei der Analyse des Videos festgestellt, das die brutale Attacke von vier jungen Tschetschenen auf einen Mann beim vorjährigen Frühlingsfest in Bregenz zeigt. Er kenne den 20-Jährigen seit Jahren von dienstlichen Erhebungen, berichtete er.

Danach gab ein 19-jähriger Tschetschene vor Gericht während seiner Zeugenaussage zu, er sei einer der Schläger gewesen. Gegen den Lehrling hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun ein Strafverfahren eingeleitet.

Freigesprochen wurde ges­tern der Zweitangeklagte. Er sei dazu zu Unrecht angeklagt worden, sagte Richter Richard Gschwenter. Der Zweitangeklagte sehe dem nunmehrigen Beschuldigten ähnlich. Verurteilt wurde der dreifach vorbestrafte 20-Jährige deshalb nur wegen illegalen Waffenbesitzes, zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro).

Die drei anderen Angeklagten wurden am Mittwoch wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung jeweils zu einer Geldstrafe von 1120 Euro (280 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Die unbescholtenen jungen Erwachsenen hatten nach einem Streit um Plätze auf einem Karussell einen 31-jährigen Maurer mit Knietritten und Faustschlägen ins Gesicht schwer verletzt. Er habe selten ein derart brutales und rücksichtsloses Vorgehen gesehen, sagte Richter Gschwenter. Jedes seiner Urteile ist bereits rechtskräftig.

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