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Verwechslung: Falschen Festbesucher geschlagen

Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig
Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig ©Bilderbox bzw VOL.AT
Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 27-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung.

Es handle sich um keine lustige, aber um eine kuriose Geschichte, sagte Verteidiger Alexander Wirth. Denn sein Mandant habe in alkoholisiertem Zustand bei einem Pfingstfest im Bezirk Bludenz den Falschen geschlagen. Der angeklagte 27-Jährige sei von einem Festbesucher angerempelt worden. Daraufhin habe er zugeschlagen und dabei versehentlich den Zwillingsbruder des jungen Mannes erwischt.

Nasenbeinbruch

Durch die Faustschläge ins Gesicht erlitt der 24-Jährige einen verschobenen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste. Dafür wurde der geständige und unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Der 1900 Euro verdienende Handwerker wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 4500 Euro (150 Tagessätze). Hinzu kommen 200 Euro für die Kosten des Strafverfahrens.

Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen bewegte sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft. Richter Richard Gschwenter blieb damit wegen des deutlichen Überwiegens von Milderungsgründen unter der eigentlich vorgesehenen Mindeststrafe.

Im anhängigen Zivilprozess am Bezirksgericht Bludenz hat der Täter dem Opfer als Teilschmerzengeld bereits 2700 Euro bezahlt. Zudem hat der 27-Jährige aus dem Bezirk Bludenz der Gebietskrankenkasse schon 1700 Euro als Regress für die Behandlungskosten des Opfers überwiesen.

Damit hat der junge Mann für die Folgen seiner Gewalttat bislang mehr als 9000 Euro zu bezahlen. Dabei wird es nicht bleiben, denn unter anderem auch die Kosten des noch nicht beendeten zivilen Schadenersatzprozesses am BG Bludenz wird er zu tragen haben.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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