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Verwechslung: Cobra-Beamte brachen 50-Jährigem bei Einsatz die Knochen

Die Cobra-Beamten verwechselten den Mann - der erlitt Verletzungen.
Die Cobra-Beamten verwechselten den Mann - der erlitt Verletzungen. ©APA
Die beiden Beamten der Cobra hatten am 15. September 2011 in der Karlsplatz-Passage einen 50-jährigen Mann mit einem zur Festnahme ausgeschriebenen tschetschenischen Gewalttäter verwechselt - es kam zum schmerzhaften Zwischenfall.

Gegen die zwei Polizeibeamte der Sondereinheit Cobra ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht der Prozess wegen Körperverletzung eröffnet worden. Sie hatten den 50-Jährigen mit einem tschetschenischen Gewalttäter verwechselt. Beim Zugriff kam der völlig unbescholtene Wiener zu Sturz und knallte mit voller Wucht auf den Steinboden.

Er erlitt Brüche des Jochbeins und der Augenhöhle, eine schmerzhafte Verletzung an der Halswirbelsäule und eine Rissquetschwunde an der Stirn.

“Äußerst gewaltsam”: Vorwürfe gegen Cobra-Beamte

Während im Strafantrag von einem “inadäquaten Zugriff” und einem “äußerst gewaltsamen zu Bodenreißen” die Rede war, bescheinigte die Verteidigerin den Polizisten, “alles getan” und “das gelindeste Mittel” angewendet zu haben, “damit niemand verletzt wird”. Die Anwältin ortete einen “atypischen Kausalverlauf, wo niemand etwas dafür kann”.Bei dem Einsatz sollte ein als gefährlich beschriebener tschetschenischer Straftäter, der wegen Raubüberfällen und Drogendelikten gesucht wurde, aus dem Verkehr gezogen worden. Nachdem ein Kriminalbeamter und dessen Informant den in die Auslagenscheibe eines Hutgeschäftes blickenden 50-Jährigen observiert und anhand eines sogenannten Holzfäller-Hemdes sowie einer Narbe identifiziert hatten, näherten sich die Cobra-Beamten diesem von hinten an, um ihn mit einer Armstreck-Hebel-Technik zu Boden zu bringen.

“Das Problem an der ganzen Sache war, dass wir alle drei zu Sturz gekommen sind”, erklärte nun der jüngere Beamte Richterin Karin Beber. Die Füße hätten sich “verhaspelt”, “und logischerweise ist auch ein bissl eine Gegenwehr gegeben”, sagte der 27-jährige Polizist. An sich sei der Armstreck-Hebel “eine sehr, sehr gute Technik. Dadurch, dass man ihn (den Festzunehmenden, Anm.) am Körper und am Oberarm kontrolliert, kann man ihn eigentlich zu Boden legen”.

“Das ist nicht unsere Philosophe”

Der Besitzer des Hutgeschäfts und seine Angestellte hörten jedoch einen “Pumperer”, so dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Mann zuerst gegen die Auslagenscheibe gestoßen wurde und dann erst zu Boden krachte, wo er in einer Blutlache liegenblieb. Die Anklagebehörde unterstellt den Polizisten einen Misshandlungsvorsatz, der in weiterer Folge eine Körperverletzung bewirkt hätte.

“Das ist weder unsere Vorgangsweise noch unsere Philosophie”, hielt dem der jüngere Beamte entgegen. Sein 47-jähriger Kollege gab zu bedenken, er mache “solche Zugriffe seit zehn Jahren”. Noch nie sei etwas passiert: “Man greift zu. Es geht im Prinzip sehr schnell. Dann legt man ihn kontrolliert zu Boden.” Im gegenständlichen Fall hätte sich der Betroffene “bewegt, sonst wären wir nicht zu Sturz gekommen. Das Paket dreht sich dann. Und dann sind wir schon gestürzt”.

Dass es sich um keinen Tschetschenen handelte, bemerkten die Polizisten, die bei dem Vorgang völlig unverletzt blieben, ihren Angaben zufolge, als dieser “Au!” ausrief und in weiterer Folge Deutsch sprach. “Das wäre alles vermeidbar gewesen, hätten Sie die Ihnen zumutbare und nötige Sorgfalt walten lassen”, so Staatsanwalt Christian Walzi. Ein Wort des Bedauerns über die Verwechslung kam den beiden Beamten in der Verhandlung nicht aus.

(APA)

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