Laut der Behörde lag nämlich keine Bewilligung für das Spektakel vor. Der Show-Run wäre naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig gewesen, erklärte Berger. Ein diesbezüglicher Antrag sei von Red Bull aber nie gestellt worden. “In diesem Fall hätte ein Antrag aber auch nicht mehr viel gebracht, weil wir erst kurz vor der Aktion davon erfahren haben”, so der Bezirkshauptmann. Die Behörde habe aber eine naturfachkundliche Stellungnahme eingeholt, die ergeben habe, dass der Show-Run genehmigungsfähig gewesen wäre.
Höchststrafe bei 30.000 Euro
Im Verwaltungsstrafverfahren könne nun Red Bull seine Sicht der Dinge darlegen. Die Höchststrafe für ein derartiges Vergehen liege bei 30.000 Euro, meinte Berger. Da aber ein Genehmigungsantrag wahrscheinlich einen positiven Bescheid erhalten hätte, könnte die Strafe auch dementsprechend milde ausfallen.
Showrun von Max Verstappen
Wer von euch war live dabei? Max Verstappen hat Kitzbühel heute ordentlich eingeschneit. ;)
Posted by Red Bull Ring on Donnerstag, 14. Januar 2016
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