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Verwahrloster Häftling in Stein: Disziplinarverfahren wurde eingestellt

Das Disziplinarverfahren gegen drei Justizwachebeamte und eine Ärztin wurde eingestellt.
Das Disziplinarverfahren gegen drei Justizwachebeamte und eine Ärztin wurde eingestellt. ©dpa (Symbolbild)
Vier Bedienstete mussten sich im Fall des verwahrlosten Häftlings in der Justizanstalt Krems-Stein verantworten. Das Disziplinarverfahren wurde nun allerdings eingestellt.
Verfahrenseinstellung wird geprüft
Suspendierung aufgehoben
Strafverfahren eingestellt
Häftling verwahrlost

Einen diesbezüglichen Bericht der Tageszeitung “Kurier” (Freitagausgabe) bestätigte eine Sprecherin des Justizministeriums am Donnerstagabend der APA. Es werde auch keine Berufung seitens des Ministeriums geben.

74-Jähriger verströmte Verwesungsgeruch

Der 74-jährige Häftling wurde im März 2014 mit eitrigen Geschwüren an den Füßen in seiner Zelle gefunden, nachdem man aufgrund von Verwesungsgeruch auf ihn aufmerksam geworden war. Der Fall war mit ein Grund dafür, dass sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zur Auflösung der Vollzugsdirektion entschloss. Deren Agenden sollen noch im Lauf des heurigen Jahres in eine “Generaldirektion” überführt werden, womit der Strafvollzug als eigene Sektion wieder unmittelbar ins Ministerium eingegliedert wird.

Im vergangenen März hatte die Wiener Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen drei Justizwachebeamte eingestellt. “Nach umfangreichen Erhebungen konnte kein Sorgfaltsverstoß festgestellt werden”, erläuterte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nina Bussek, damals. Den Verdächtigen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachzuweisen gewesen. Das Disziplinarverfahren war bis zu dieser Einstellung ruhend gestellt. Die ins Visier geratenen Beamten waren zunächst vorläufig suspendiert und nach wenigen Wochen auf einem anderen Arbeitsplatz wieder eingestellt.

Keine Konsequenzen für Ärztin und Justizwachebeamte

Mit der Einstellung des Disziplinarverfahrens müssen sie sowie eine Ärztin der Justizanstalt auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Im Raum standen laut “Kurier” Verletzungen der Vollzugsverordnung wie der Betreuungs-, der Melde- und der Aufsichtspflicht, die der Disziplinarsenat aber nicht als gegeben ansah. Laut der Ministeriumssprecherin war der Fall nicht den Beamten konkret vorwerfbar. Es sei ein Versagen des Systems gewesen, dessen Reform vor der Umsetzung steht. Im Jänner hatte eine Expertenkommission, die Brandstetter im Vorjahr ins Leben gerufen hatte, einen Katalog für Reformen im Maßnahmenvollzug präsentiert. Auch der 74-jährige Insasse der JA Krems-Stein hatte sich im Maßnahmenvollzug befunden.

(APA)

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