“Bei einem der Mädchen hat es auffällig viele Fehlstunden gegeben, bei einem anderen hat es eine Meldung wegen Verwahrlosung gegeben”, so Hermann Zoller, Landesschulinspektor für Hauptschulen, auf APA-Anfrage.
“Unsere Lehrer können in solchen traurigen Fällen nur reagieren, indem sie die Schuldirektion benachrichtigen, die wiederum das Jugendamt kontaktiert”, erläuterte der Landesschulinspektor. Das sei sowohl bei den zwei Hauptschülerinnen als auch bei dem Volksschulkind der Fall gewesen, so Zoller. “Mehr kann ein Lehrer in solchen Fällen nicht machen. Man kann zwar auch noch die Eltern in die Schule zitieren, dieser Einladung wird von Seite der Eltern aber kaum Rechnung getragen.”
Auf entsprechende Meldungen vonseiten der Schulbehörde habe das Jugendamt der Stadt Graz in der Vergangenheit immer prompt reagiert: “Aus meiner Sicht funktioniert die Zusammenarbeit in diesen Dingen gut”, so Zoller, der im aktuellen Beispiel einen “tragischen Einzelfall” erkennt.
Das Jugendamt bestätigte auf Anfrage der APA, dass die Familie seit dem Jahr 1998 bekannt sei und es seither “laufende Unterstützung” gegeben habe. Allerdings habe sich der Fall “nicht so dargestellt, wie er jetzt erscheint. Er wurde falsch eingeschätzt”, so Sprecherin Maria Radaschitz. Sozialarbeiterinnen seien kontinuierlich vor allem mit der Mutter der Kinder in Kontakt gewesen, die Wohnsituation der Kinder sei aber nicht inspiziert worden. Dies war erst der Fall, als auch der Kontakt zur Mutter abbrach. “Was die Wohnsituation anbelangt, wäre sicherlich eine Intervention zu einem früheren Zeitpunkt nötig gewesen”, heißt es jetzt.
Die BZÖ-Gemeinderäte Gerald Grosz und Georg Schröck forderten am Montag eine Zusammenlegung der Ressorts Soziales, Jugend und Wohnungswesen.
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