Der damals 48-Jährige hatte am Abend des Pfingstmontags 2009 nach der Sperrstunde in Raubabsicht ein Heurigenlokal in Pachfurth (Bezirk Bruck an der Leitha) betreten und den 50-jährigen Besitzer und dessen um ein Jahr jüngere Frau erschossen. Als die 21 Jahre alte Tochter, die sich mit ihrem damaligen Freund im Obergeschoß aufhielt, Geräusche hörte und Nachschau hielt, feuerte der Eindringling auch in ihre Richtung.
Die junge Frau stellte sich tot, was ihr das Leben rettete: Der Mann beließ es bei dem Schuss in den Rücken, der sie schwer verletzt hatte.
Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der Bulgare den Heurigen. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich etliche Zeugen, die den Mann kurz vor und während des Tatzeitraums in der Gegend gesehen hatten. Er selbst stellte nach seiner Festnahme jeden Zusammenhang mit der Tat in Abrede, wurde aber im November 2009 bei einem Prozess in Korneuburg auf Basis zahlreicher DNA-Spuren am Tatort einstimmig für schuldig erklärt. Die Höchststrafe wurde im Februar vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigt.
Der 48-Jährige war für die Strafverfolgungsbehörden kein Unbekannter. In Deutschland hatte er unter anderem wegen Einbrüchen und Bandenbildung 13 Jahre im Gefängnis verbracht. Weil er als besonders gefährlich galt, befand er sich bis 2007 in Sicherheitsverwahrung. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner Auslieferung befristet zugestimmt, um der österreichischen Justiz die Strafverfolgung zu ermöglichen.
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