Verurteilt und noch ausgelacht
Christiane Eckert/VOL.AT
Strafrechtler mögen privat Sinn für Humor haben, geht es um Anklagen, zählt nur die Frage, ob ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist oder nicht. So nutzte es den zwei jungen Männern im April 2012 wenig, dass ihre Straftat im Saal für breites Grinsen sorgte. Ein 26-jähriger Koblacher wollte seine Verflossene mit einer beeindruckenden Tat zurückgewinnen und engagierte seinen Kumpel, er solle den Räuber spielen. Bei dem inszenierten Überfall in einem Feldkircher Waldstück schlug er den „Räuber“ mutig in die Flucht, ließ sich sogar verletzen und brachte der jungen Frau die „erbeutete“ Handtasche zurück. Der Schwindel flog auf, wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung mussten die beiden 1200 und 1440 Euro Strafe bezahlen.
Unterhaltsame Nachrichten
Auch der Postkartenräuber, der gerne Botschaften hinterließ, ließ viele – außer die Polizei – schmunzeln. Was bei ihm das Motiv für die ulkig wirkenden Botschaften war, ist noch unklar. Doch auch bei ihm wird dieser Umstand keine Rolle spielen. Strafrechtlich ist es gleichgültig, welche Begleitumstände eine Tat umrahmen. Schelm oder Nicht-Schelm ist nicht die entscheidende Frage, sondern es geht vor Gericht nur um „schuldig“ oder „nicht schuldig“.
(red)
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