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Versuchter Mord an Taxifahrer

Feldkirch - Bludenzer (18) heute vor Gericht. Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Er wollte Taxifahrer bei Überfall töten.

Im Oktober vergangenen Jahres kam es in Braz zu einem außergewöhnlich brutalen Verbrechen. Ein 50-jähriger Taxilenker wurde von einem jungen Mann in einen Hinterhalt gelockt und mit einer Schraubzwinge auf den Hinterkopf geschlagen. Das Metallteil hatte der Bursch von einem Bludenzer Marktstand gestohlen. „Ich wollte ihn bewusstlos schlagen, dass er nicht spürt, wenn ich ihn absteche“, sagt der Täter bei einer Einvernahme. „Ich wollte ihn in den Hals stechen, sodass er nicht lange leidet und gleich tot ist“, findet sich in einem anderen Protokoll. Zum „Abstechen“ hatte der Bludenzer eigens einen zwölf Zentimeter langen, dicken Glassplitter mitgebracht, so die Anklage. Der Taxilenker erlitt zwar eine stark blutende Riss­quetschwunde, konnte aber mit seinem Fahrzeug flüchten. Die Staatsanwaltschaft hält den 18-Jährigen nicht nur für äußerst brutal, sondern auch für „geistig abnorm“ und beantragt deshalb die Unterbringung in einer Anstalt.

Tat scheint geplant

Das Verhalten des Burschen, der bereits mehrmals im Landeskrankenhaus Rankweil Patient war, mutet in der Tat seltsam an. So schnitt er sich angeblich vor der Tat mit der Scherbe selbst in den Unterarm, um zu sehen, ob das Glas scharf genug ist. Abgeschaut hat er sich die Vorgangsweise nach eigenen Angaben aus Gewaltfilmen. Den Fahrer habe er sich ausgesucht, weil er ihm besonders unsympathisch sei, gab er zu Protokoll. Gutachter Primar Reinhard Haller hält den Mann prinzipiell für zurechnungsfähig, attestiert ihm allerdings „Entwicklungsdefizite, emotionale Störungen und Persönlichkeitsabweichungen in Verbindung mit Alkohol- bzw. Substanzproblemen“.

Widersprüchlich

„Dieser minderbegabte Angeklagte ist kein Mörder“, sagt Verteidiger Nicolas Stieger und hält weiter fest: „Das schriftliche Gutachten ist für mich nicht ausreichend für eine Einweisung. Wir werden ergänzende Fragen stellen“, so der Anwalt. Sein Mandant selbst sei hinsichtlich einer Einweisung in die Psychia­trie gespalten. Zeitweise sei er über die mehrfache Unterbringung in Rankweil froh gewesen, dann wiederum habe er sich dagegen gewehrt. „Einen Tag vor dem Überfall wurde mein Mandant aus der Psychiatrie entlassen. Es hieß, dass keine Eigen- oder Fremdgefährdung mehr vorliegt.“ Umgekehrt könne jetzt nicht sicher gesagt werden, dass der Angeklagte nun eine Gefahr für seine Mitmenschen darstelle, so Stieger. Wie sich der 18-Jährige heute verantworten wird, ist offen. Ebenso, ob die Geschworenen ihn wegen versuchten Mordes für schuldig befinden werden.

(VN)

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