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Verstoß gegen Medientransparenz-Gesetz: Inserat mit Foto von Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig

Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig ist in einen Verstoß gegen das Medientransparenz-Gesetz verwickelt
Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig ist in einen Verstoß gegen das Medientransparenz-Gesetz verwickelt ©APA/HERBERT NEUBAUER
Nach den aktuellen Auflagen des Medientransparenz-Gesetzes, das seit 1. Juli gilt, ist die Abbildung von Politiker-Konterfeis in Werbeinseraten verboten. Das Wiener Wohnservice verstieß dagegen: Es wirbt in einer Schaltung für einen Fotowettbewerb mit einem Bild von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Nicht der erste diesbezügliche Verstoß, in den er verwickelt ist.

Erneut erschien ein Politikerfoto in einem Zeitungsinserat – und verstößt damit gegen das Medientransparenzgesetz. Wieder ist es der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (S), der mit seinem Konterfei die Einschaltung einer städtischen Firma ziert.

Wohnservice Wien beauftragte Michael Ludwig-Inserat

In der aktuellen Ausgabe des “Weekend Magazins” (Wien-Ausgabe) wirbt Michael Ludwig für einen Fotowettbewerb zum Thema “Blühendes Zuhause”. Sein Sprecher bezeichnete dies auf APA-Anfrage als “sehr bedauerlich”. Verantwortlich sei aber das Wohnservice Wien als Auftraggeber des Inserats. Dort gibt man sich zerknirscht.

“Uns tut das auch leid”, sagte Geschäftsführer Peter Neundlinger im APA-Gespräch. “Ich werde auch dem Stadtrat meine Entschuldigung aussprechen.” Man habe die Schaltung mit dem Foto von Michael Ludwig schon “vor vielen, vielen Wochen beauftragt” und “übersehen, dass das noch das alte Sujet ist”. Nunmehr habe man aber alle Maßnahmen gesetzt, um die Vorgaben korrekt zu erfüllen. “Wir haben keinen Grund, das nicht vollständig zu beachten.”

Das steht im Medientransparenz-Gesetz

Das Wohnservice Wien ist die Serviceplattform und Ansprechpartnerin der Stadt rund um Wohn(bau)fragen. 45 Prozent hält laut Firmenbuch die Stadt Wien, 55 Prozent der Wiener “Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung MA 62”. Die Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes gelten somit für das Wohnservice Wien.

Das Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten und schreibt unter anderem vor, dass sich “entgeltliche Veröffentlichungen” von Unternehmen, die im Einfluss der öffentlichen Hand stehen, weder ausschließlich noch teilweise “lediglich der Vermarktung des Rechtsträgers” widmen dürfen. Untersagt ist außerdem der Hinweis auf “oberste Organe” wie Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung. In Wien sind Stadträte im Stadtsenat vertreten, dieser wiederum ist zugleich die Wiener Landesregierung. Wirklich Sorgen machen müssen sich über den aktuellen Faux-pas allerdings weder Michael Ludwig noch das Wiener Wohnservice – Sanktionen drohen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen nämlich keine.

(apa/red)

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