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Verstöße gegen Artenschutzabkommen: Hohe Zoll-Strafen drohen

Verstöße gegen Artenschutzabkommen: Immer wieder werden am Flughafen lebende Tiere oder illegale Tierpräparate sichergestellt
Verstöße gegen Artenschutzabkommen: Immer wieder werden am Flughafen lebende Tiere oder illegale Tierpräparate sichergestellt ©APA (Sujet)
Wer im Sommer-Urlaub auf Reisen geht, bringt meist auch Souvenirs mit. Doch dabei ist Vorsicht geboten, warnte der ÖAMTC. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) zahlen sich nicht aus - und können beim Zoll ziemlich teuer werden.
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“Wer vom Zoll kontrolliert wird und keine Genehmigung vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe bis 40.000 Euro rechnen. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich”, warnte ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Renner.

Genehmigungen sind teils nötig

Das Abkommen schützt mehr als 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht sind. Für die Mitnahme in die EU sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland sowie eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums notwendig. Übrigens sind von den Bestimmungen des Artenschutzabkommens auch alle Erzeugnisse, die aus geschützten Arten hergestellt werden, betroffen.

Das ist erlaubt

Erlaubt sind Produkte aus Glas, Steinen, Kokosnuss-Schalen, Blech, Draht und ähnlichen Materialien. Bei Holz sollte auf das FSC-Gütesiegel für Holz aus fairer Wirtschaft geachtet werden. “Auch Töpferwaren, Stoffe aus Pflanzenfasern und Seide sowie traditionelle Handwerksprodukte können ohne Bedenken mitgebracht werden”, so die ÖAMTC-Expertin.

Damit verstößt man gegen Artenschutzabkommen

Generell abzuraten ist vom Kauf lebender Tiere und Pflanzen. Beides unterliegt bei der Einfuhr strengsten Zoll-Kontrollen. Aber auch bei anderen beliebten Souvenirs sollte man vorsichtig sein. “Beispiele sind Schnitzereien aus Stoßzähnen von Elefanten, aus Nashorn-Hörnern oder Walknochen. Auch auf Wildkatzenfelle, Schildkrötenpanzer, Krokodil-, Schlangen- oder Eidechsenprodukte sollte man verzichten”, so Renner.

In Bezug auf Pflanzen besteht beispielsweise für Produkte aus dem Edelholz Rio-Palisander ein striktes Handelsverbot. Auch traditionelle Medizin (z. B. aus China) ist mit Vorsicht zu genießen – sie kann Bestandteile von bedrohten Tieren oder Pflanzen enthalten.

Auf diese Produkte verzichten

Auf die folgenden Produkte sollte man laut ÖAMTC besser verzichten:

– Mittelmeerländer: In beliebten Küstenregionen werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die aus anderen Ländern stammen. Vorsicht ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern, Elfenbein oder Raubkatzen-Fellen geboten.

– Karibik: Souvenirs aus Steinkorallen und Panzern der Meeresschildkröte sind beliebt, allerdings ist dafür eine Genehmigung erforderlich. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Orchideen, Hartholzschnitzereien und Zierpflanzen geboten.

– USA: Produkte von Schwarz-, Braun- und Eisbären, Seeottern und Walen sowie aus Krokodilleder dürfen nur mit Ein- und Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.

– China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimittel der TCM und Elfenbeinschnitzereien notwendig.

– Indien: Eine Genehmigung braucht man für Shahtoosh-Tücher (von der Tibetantilope), Felle von Fleckenkatzen, Produkte aus Elfenbein, Reptilleder, Steinkoralle oder Schildkrötenpanzer.

– Thailand: Wer Orchideen mitbringen möchte, braucht unbedingt eine Genehmigung.

– Russland: Erlaubt sind maximal 125 Gramm Kaviar für den persönlichen Bedarf.

(apa/red)

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