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Verspätete Hilfeleistung: Wiener stirbt vor Krankenhaus Göttlicher Heiland

Haben die Mitarbeiter des Wiener Spitals Göttlicher Heiland falsch reagiert? Ist der Mann deshalb verstorben?
Haben die Mitarbeiter des Wiener Spitals Göttlicher Heiland falsch reagiert? Ist der Mann deshalb verstorben? ©APA (Sujet)
Eine Wienerin fand am Freitag einen leblosen Mann in einem Auto direkt vor dem Krankenhaus Göttlicher Heiland vor. Als sie in das Spital läuft, um Hilfe zu holen, wird sie abgewiesen und gebeten, die Rettung zu verständigen. Diese bringt ihn in ein anderes Krankenhaus, zwei Kilometer entfernt. Der Mann stirbt. Die Vorgehensweise sorgt für heftige Kritik.

Nachdem die Passantin die Rettung verständigt hatte, läuft sie erneut in das Krankenhaus und bittet beim Portier des Spitals um Nothilfe. Erst dann folgt ihr ein Arzt des Göttlichen Heilands auf die Straße, um sich um die Erstversorgung und Reanimation des leblosen Mannes zu kümmern. Bis dahin sollen insgesamt fünf Minuten vergangen sein. Als die Rettung schließlich eintrifft, wird der Patient nicht etwa in das Spital gegenüber gebracht, sondern in das zwei Kilometer entfernte Wilhelminenspital. Dort verstirbt er.

Wiener Spital Göttlicher Heiland: Stellungnahme nach Kritik an Vorgehensweise

“Aus den Bestimmungen des Wiener Krankenanstaltengesetzes ergibt sich, dass diensthabende Ärzte das Krankenhaus nicht verlassen dürfen, um die Patienten im Haus nicht zu gefährden, denn es kann auch jederzeit ein Akutfall im Haus eintreten. Ungeachtet dessen, hat sich der diensthabende Oberarzt nach Abschätzung des Risikos im Haus entschieden umgehend Erste Hilfe zu leisten. Auch der Portier ist eine wichtige Drehscheibe in Notsituationen, weil bei ihm alle Anfragen und Notfallalarme zusammenlaufen. Deshalb kann auch er das Haus nicht verlassen. Er hat die Passantin ersucht, die Rettung zu rufen und hat währenddessen selbst unverzüglich einen diensthabenden Arzt im Haus verständigt. Wir sind ein Krankenhaus ohne Notfallaufnahme und es gibt klare Vorgaben, wie die Rettung in der Rettungskette handelt. Deshalb ist der Patient ins Wilhelminenspital gebracht worden”, wird die Vorgehensweise in einer Stellungnahme des Göttlichen Heilands verteidigt, als die Passantin den Vorfall publik macht.

“Wir ersuchen bei aller verständlichen Kritik anzuerkennen, dass unsere Mitarbeiter innerhalb von rund 5 Minuten eine ärztliche Erstversorgung des Mannes ermöglicht haben. Nachdem sich die diensthabenden Ärzte auf den Stationen befinden, ist ein schnellerer Einsatz kaum möglich. Abschließend ist es uns auch wichtig zu betonen, dass Patienten mit akutem Herzinfarkt von der Rettung in jene Wiener Spitäler gebracht werden, die über spezielle Geräte für akute Herzinterventionen verfügen. In unserem Krankenhaus wird eine derartige Einrichtung ab dem kommenden Jahr zur Verfügung stehen”, so das Krankenhaus weiter. Es wurde angekündigt, den Fall genau analysieren zu wollen.

“Für Erste Hilfe gibt es keine Ausrede”

Patientenanwältin Sigrid Pilz sagte im “Kurier” (Dienstagsausgabe), für Erste Hilfe gebe es keine Ausrede. “Die Passantin konnte also zurecht annehmen, dass man sich in einem Spital zuständig fühlen würde”, betonte sie. Pilz räumte aber auch ein, dass nicht immer das nächstgelegene Spital die optimale Versorgung eines Patienten gewährleiste.

Stadt Wien prüft Vorwürfe gegen Wiener Spital

Die Stadt Wien lässt die Abläufe im nun in der Kritik stehenden Ordensspital – es gehört nicht zum städtischen Krankenanstaltenverbund – prüfen. Das teilte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Dienstag in einer knappen Aussendung mit. Den Auftrag habe er der zuständigen MA 40 bereits erteilt.

Die FPÖ sah einstweilen Handlungsbedarf bei den juristischen Rahmenbedingungen. “Wenn ein Mann vor einem auf Herzerkrankungen spezialisierten Krankenhaus an einem Herzinfarkt sterben muss, weil die diensthabenden und auf solche Ernstfälle spezialisierten Ärzte das Krankenhausgebäude nicht verlassen dürfen, dann hat das Wiener Krankenanstaltengesetz ganz offensichtlich Lücken”, stellte der geschäftsführende Landesparteiobmann Johann Gudenus fest. Er forderte Hacker in einer Aussendung auf, “umgehend Maßnahmen zu setzen, damit sich derartige Tragödien nie wieder wiederholen”.

Laut Hacker-Büro existiert eine solche Vorgabe allerdings gar nicht. “Es gibt aus unserer Sicht keine Regelung im Wiener Krankenanstaltengesetz, die es verbietet, dass ein Arzt das Krankenhaus für einen Notfall verlässt”, wird ein Sprecher des Gesundheitsstadtrats in einem Online-Artikel der “Presse” am Dienstag zitiert: “Aber natürlich ist ein Arzt in einem Spital in erster Linie für seine Patienten verantwortlich.”

(Red.)

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