von Seff Dünser/Neue
Gestern wurde am Landesgericht Feldkirch in einem anhängigen Zivilprozess über Forderungen einer Versicherung gegen die im Salzburger Testamente-Strafprozess verurteilte Ex-Richterin verhandelt. Die klagende Rechtsschutzversicherung verlangt von der ehemaligen Vizepräsidentin des Landesgerichts 35.000 Euro. Dabei handl e es sich nach Angaben von Klagsvertreter Alexander Wirth um jene Summe, die die Versicherung einem Vorarlberger Rechtsanwalt für die Vertretung eines Betrugsopfers im Salzburger Strafverfahren bereits bezahlt hat.
Anwälte als Zeugen
In dem Zivilprozess ist noch kein Urteil ergangen. In der nächsten Verhandlung werden der Anwalt des Betrugsopfers und Beklagtenvertreter Bertram Grass als Zeugen aussagen. Grass bestreitet die Rechtmäßigkeit der Regressforderung der Rechtsschutzversicherung und beantragt, die Klage abzuweisen. Der Anwalt der beklagten Ex-Richterin sagte gestern vor Gericht, seine Mandantin habe die finanziellen Ansprüche des Opfer-Anwalts bereits befriedigt. Sie habe sich mit dem Anwalt auf eine Vergleichszahlung geeinigt. Der Anwalt des Betrugsopfers erwiderte, der Vergleich habe nicht seine gesamten Vertretungskosten umfasst. Beklagtenvertreter Grass vertritt zudem den Standpunkt, die Klagsforderung sei verjährt. Der Anwalt merkte an, seine Mandantin habe auch die Vertretungskosten eines anderen Opfer-Anwalts vergleichsweise bezahlt.
Zehn Monate Fußfessel
Die angeklagte Richterin wurde im Strafprozess 2015 rechtskräftig wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Fälschung besonders geschützter Urkunden zu 32 Monaten Gefängnis verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Die unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten hat sie mit einer Fußfessel daheim verbüßt. Nach Ansicht der Strafrichter hat sie 2005 bei einem Rechtspfleger des Bezirksgerichts Dornbirn telefonisch ein gefälschtes Testament eines verstorbenen Verwandten bestellt. Dadurch sollten ihre Mutter und ihre Tante Liegenschaften im Wert von mehr als einer halben Million Euro erben.
Juristische Mitarbeiterin
Wegen ihrer strafrechtlichen Verurteilung darf die Oberländerin nicht mehr als Richterin tätig sein. Die 55-Jährige hat eine Anwaltskanzlei verlassen und ist inzwischen in einer anderen Oberländer Anwaltskanzlei als juristische Mitarbeiterin angestellt.
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