Das Starfverfahren wurde jedoch eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft gestern auf erneute VN-Anfrage mitteilte, sei seitens der damals ermittelnden Kriminalpolizei zu wenig Vergleichsmaterial für graphologische Gutachten aufzutreiben gewesen. Wie nun bekannt wurde, zeigte auch ein Richter des betroffenen Bezirksgerichtes Dornbirn mehrere Fälle ebenfalls seit 2002 an. Die bei Bezirksgerichten üblichen Kontrollmechanismen brachten keine Unregelmäßigkeiten zu Tage. Erst im Jahr 2009 brachten ein Dornbirner Notar und eine Bezirksrichterin den Stein ins Rollen. Ihnen fiel auf, dass bei mehreren Testamenten ältere, unter Sachwalterschaft stehende Personen eingesetzt waren. Die internen Erhebungen unter strengster Geheimhaltung dauerten sechs Monate, bis es zur ersten Verhaftung kam. Nur der leitende Staatsanwalt Pflanzner, sein Kollege Bolter und zwei Kripo-Beamte waren informiert.
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